Finanzierung, Ertrag und Steuern |
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| Finanzierung
| Ertrag | Steuern |
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Finanzierung
Sie können die PV-Anlage komplett aus eigenen Mitteln finanzieren
oder nur zu einem Teil und den Rest fremdfinanzieren. Viele Kreditinstitute
bieten auf PV-Anlagen abgestimmte Kredite an. Erkundigen Sie sich bei
Ihrer Hausbank oder den Bausparkassen. Auch die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KFW)
bietet verschiedene Kredite an, die über die Hausbank beantragt
werden müssen.

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Ertrag: Sichern Sie sich ein Zusatzeinkommen!
Mit jeder von uns geplanten PV-Anlage verdienen Sie sicher Geld. Je
nach Anlagenart und -größe, Ausrichtung der Anlage und Dachneigung
erhalten Sie mehr oder weniger Einspeisevergütung durch das Energieversorgungsunternehmen.
Abhängig von der Finanzierung hat sich Ihre Anlage nach einigen
Jahren selbst bezahlt und Sie können sich über ein Zusatzeinkommen
freuen.
Einspeisevergütung für PV-Anlagen 2009
Das Erneuerbare–Energien–Gesetz (EEG) von 2004 regelt die
Vergütung des Stromertrages. Sie wird bezahlt für das erste
Jahr ab Inbetriebnahme und die folgenden zwanzig Jahre. Die unten angegebenen
Vergütungen gelten bei größeren Anlagen für den
jeweiligen Anteil der Gesamtanlage.
Vergütungssätze für Dachanlagen
Jahr der
Inbetriebnahme |
bis 30 kW
(ct/kWh) |
ab 30 kW
(ct/kWh) |
ab 100 kW
(ct/kWh) |
ab 1.000 kW
(ct/kWh) |
8 % p.a. in
2009 / 2010
9 % ab 2011 |
8 % p.a. in
2009 / 2010
9 % ab 2011 |
10 % p.a. in
2009 / 2010
9 % ab 2011 |
10 % p.a. in
2009 / 2010
9 % ab 2011 |
2009 |
43,01 |
40,91 |
39,58 |
33,00 |
2010 |
39,14 |
37,23 |
35,23 |
29,37 |
2011 |
36,01 |
34,25 |
32,42 |
27,03 |
Vergütungssätze für Freiflächenanlagen
Jahr der
Inbetriebnahme |
10 % p.a. in
2009 / 2010
9 % ab 2011 |
2009 |
31,94 |
2010 |
28,43 |
2011 |
26,16 |
Fassadenbonus gestrichen
- Der bisher zusätzlich gewährte Bonus von 5 ct/kWh für fassadenintegrierte Anlagen wird gestrichen.
Bonus für selbst genutzten Photovoltaikstrom (nur für Anlagen < 30 kW)
- Für die Menge an PV-Strom, die im eigenen Haus verbraucht und nicht ins Netz eingespeist wird, beträgt der Vergütungssatz in 2010: 22,76 ct/kWh.
zur PV-Angebotsanfrage >>
Den zu erwartenden Energieertrag in % vom Maximum können Sie für
Ihr Dach mit der unten gezeigten Einstrahlungsscheibe ermitteln.
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Steuern
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer beim Erwerb der Anlage können Sie als Betreiber
einer PV-Anlage und damit als Unternehmer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Sie zahlen damit nur den Nettowert der Anlage. Allerdings muss dann
der Umsatzsteueranteil der Vergütung ebenfalls abgeführt werden.
Der Gewinn aus den Einnahmen der Anlage abzüglich aller Ausgaben
muss versteuert werden.
Gewerbesteuer
ist für natürliche Personen und Personengesellschaften erst
ab einem Gewinn von mehr als 24.500,- €/Jahr fällig.
Abschreibung
Die PV-Anlage wird über den Zeitraum von 20 Jahren linear abgeschrieben.
Die degressive Abschreibung ist allgemein ab 2008 nicht mehr möglich. 
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