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Finanzierung, Ertrag und Steuern

 
 

Finanzierung

Sie können die PV-Anlage komplett aus eigenen Mitteln finanzieren oder nur zu einem Teil und den Rest fremdfinanzieren. Viele Kreditinstitute bieten auf PV-Anlagen abgestimmte Kredite an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank oder den Bausparkassen. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) bietet verschiedene Kredite an, die über die Hausbank beantragt werden müssen.


Ertrag: Sichern Sie sich ein Zusatzeinkommen!

Mit jeder von uns geplanten PV-Anlage verdienen Sie sicher Geld. Je nach Anlagenart und -größe, Ausrichtung der Anlage und Dachneigung erhalten Sie mehr oder weniger Einspeisevergütung durch das Energieversorgungsunternehmen. Abhängig von der Finanzierung hat sich Ihre Anlage nach einigen Jahren selbst bezahlt und Sie können sich über ein Zusatzeinkommen freuen.

Einspeisevergütung für PV-Anlagen 2009
Das Erneuerbare–Energien–Gesetz (EEG) von 2004 regelt die Vergütung des Stromertrages. Sie wird bezahlt für das erste Jahr ab Inbetriebnahme und die folgenden zwanzig Jahre. Die unten angegebenen Vergütungen gelten bei größeren Anlagen für den jeweiligen Anteil der Gesamtanlage.

Vergütungssätze für Dachanlagen

Jahr der
Inbetriebnahme
bis 30 kW
(ct/kWh)
ab 30 kW
(ct/kWh)
ab 100 kW
(ct/kWh)
ab 1.000 kW
(ct/kWh)
8 % p.a. in
2009 / 2010
9 % ab 2011
8 % p.a. in
2009 / 2010
9 % ab 2011
10 % p.a. in
2009 / 2010
9 % ab 2011
10 % p.a. in
2009 / 2010
9 % ab 2011
2009
43,01
40,91
39,58
33,00
2010
39,14
37,23
35,23
29,37
2011
36,01
34,25
32,42
27,03

Vergütungssätze für Freiflächenanlagen

Jahr der
Inbetriebnahme
10 % p.a. in
2009 / 2010
9 % ab 2011
2009
31,94
2010
28,43
2011
26,16

Fassadenbonus gestrichen

  • Der bisher zusätzlich gewährte Bonus von 5 ct/kWh für fassadenintegrierte Anlagen wird gestrichen.

Bonus für selbst genutzten Photovoltaikstrom (nur für Anlagen < 30 kW)

  • Für die Menge an PV-Strom, die im eigenen Haus verbraucht und nicht ins Netz eingespeist wird, beträgt der Vergütungssatz in 2010: 22,76 ct/kWh.

Den zu erwartenden Energieertrag in % vom Maximum können Sie für Ihr Dach mit der unten gezeigten Einstrahlungsscheibe ermitteln.

 


Steuern

Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer beim Erwerb der Anlage können Sie als Betreiber einer PV-Anlage und damit als Unternehmer vom Finanzamt erstattet bekommen. Sie zahlen damit nur den Nettowert der Anlage. Allerdings muss dann der Umsatzsteueranteil der Vergütung ebenfalls abgeführt werden.
Der Gewinn aus den Einnahmen der Anlage abzüglich aller Ausgaben muss versteuert werden.

Gewerbesteuer
ist für natürliche Personen und Personengesellschaften erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500,- €/Jahr fällig.

Abschreibung
Die PV-Anlage wird über den Zeitraum von 20 Jahren linear abgeschrieben. Die degressive Abschreibung ist allgemein ab 2008 nicht mehr möglich.

 

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