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Blitzschutzaufklärung
für den SolarStrom-Kunden

 
  • PV-Anlagen erhöhen im Allgemeinen nicht die Blitzgefährdung eines Gebäudes.

  • Ist an dem Gebäude eine den Normen gerechte Blitzschutzanlage vorhanden, muss der PVGenerator mit dieser verbunden werden (geerdet) und in den Potentialausgleich eingebunden werden.

  • Bei bestehendem oder zu bauendem äußeren Blitzschutz ist darauf zu achten, dass alle Teile des PV-Generators sich innerhalb der Maschen der Blitzschutzanlage befinden.

  • Zusätzlich ist nach allen Seiten ein Sicherheitsabstand zu den Teilen der Blitzschutzanlage einzuhalten. Die Berechnung des Trennungsabstandes erfolgt gemäß DIN VDE 0185-2. In der Praxis hat sich ein Abstand von ca. 0,5 m bewährt.

  • Nur in den Fällen wo der Trennungsabstand nicht eingehalten werden kann muss der PVGenerator mit der Blitzschutzanlage verbunden werden, um die Folgen von Überschlägen zu begrenzen.

  • Bei exponiertem Aufstellort der PV-Anlage (z. B. in den Bergen) ist eine geeignete Blitzfangeinrichtung vorzusehen.

  • Fundamenterder mit ausreichend vielen Anschlussfahnen nach außen geführt, kann als Blitzschutzerder verwendet werden.

  • Erdungsanlagen für Gebäude sowie eventuell separat errichtete Blitzschutz- und/oder Antennenerdung und Erdungsleitungen von Photovoltaikanlagen müssen auf einen gemeinsamen Punkt, in der Regel die Potentialausgleichsschiene des Hauptpotentialausgleichs angeschlossen werden.

  • Überspannungsschutzeinrichtungen sind in der Regel Maßnahmen des Blitzschutzpotentialausgleichs uns sollten mit einem Kabelquerschnitt von 1x6 mm² Kupfer und blitzstromfähigen Klemmen ausgeführt werden.

  • Der Einsatz von geeigneten Überspannungsableitern auf der DC-Seite im Generatoranschlusskasten ist empfehlenswert.

 

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